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Quartier: Stadt hebt Mietobergrenzen für Berechtigte von ALG II, Sozialhilfe und Grundsicherung an!

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Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat eine großartige sozialpolitische Entscheidung für Menschen (nicht nur) im Quartier in und um die Postsiedlung getroffen: Die sogenannten Angemessenheitsgrenzen für die Höchstmiete in den Sozialgesetzbüchern (SGB) II und XII werden zum 01.07.2022 deutlich angehoben.

Konkret bedeutet dies, dass Berechtigte der Sozialleistungen Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Erwerbsunfähigkeit zukünftig eine höhere Miete gezahlt bekommen können.

Zwei Beispiele: Wenn man auf Wohnungssuche ist, bekam man bisher als alleinlebende SGB II oder SGB XII Berechtigte eine maximale Miete von 549,00 Euro (mit Betriebskosten, Heizung noch extra) gezahlt. Die Stadt hebt diesen Höchstsatz nun um 24% (!) auf die Summe von 683,00 Euro an. Eine vierköpfige Familie, die bisher höchstens 928,00 Euro (mit Betriebskosten, Heizung noch extra) gezahlt bekam, bekommt zukünftig bis zu 1080,- Euro als Miete finanziert. Ein großartiges sozialpolitisches Signal an Menschen die Sozialleistungen beziehen!

Von dieser Entscheidung werden auch viele in unserem Quartier lebende Menschen profitieren, deren Miete bisher die alten Angemessenheitsgrenzen überstieg und daher, nach einer Übergangsfrist, die Differenz im schlechtesten Fall von ihren Sozialleistungen bezahlen mussten. Eine echte Erleichterung in diesen schwierigen Zeiten!

Auch wenn es vielleicht unüblich ist: Wir möchten uns an dieser Stelle bei der Darmstädter Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Barbara Akdeniz herzlichst bedanken! Ihrem kontinuierlichen Engagement ist es zu verdanken, dass Menschen mit kleinem Geldbeutel nicht aus der Stadt gedrängt werden. Wer jetzt denkt, diese Lob fällt eine Nummer zu groß aus, dem empfehlen wir eine kleine Recherche zu Mietobergrenzen in anderen Städten Deutschlands. Es fällt dann schnell auf, wie bedeutsam diese Entscheidung ist! Und wie wenig andernorts trotz hoher Mieten häufig gezahlt wird.

Die Übersicht der neuen Angemessenheitsgrenzen haben wir Euch hier bereitgestellt:

Die Original-Pressemeldung der Wissenschaftsstadt Darmstadt dazu findet ihr hier:

https://www.darmstadt.de/nachrichten/darmstadt-aktuell/news/mietobergrenzen-fuer-die-bedarfe-der-unterkunft-fuer-leistungsberechtigte-nach-den-sozialgesetzbuechern-ii-und-xii-werden-angehoben

Allerdings muss aus unserer Sicht von der neuen Bundesregierung dringend eine allgemeine Regulierung des Wohnungsmietmarktes erfolgen. Das Beispiel des großen und berüchtigten Wohnungskonzerns VONOVIA zeigt dies drastisch. VONOVIA hat in den Corona-Krisenjahren seine Milliardengewinne zur Freude der Aktionäre nochmals steigern können: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/519057/umfrage/gewinn-und-verlust-der-wohnungsgesellschaft-vonovia/

Da für VONOVIA genug aber niemals genug ist, will man nun die Mieten weiter erhöhen: https://www.spiegel.de/wirtschaft/vonovia-deutschland-groesster-wohnungskonzern-kuendigt-deutliche-mieterhoehungen-an-a-8d29fb2b-430a-47c4-97cd-ff78ec070da2

Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht länger kapitalistischer Spielball sein!

Die Postsiedlung – Solidarität findet Stadt.